AGB´s Glücksgut

AGB Stand 2024/2025

 

Die AGB der Musikschule Glücksgut

  1. Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule Glücksgut ist eine schriftliche Anmeldung (Anmeldungsformular) und die Einzahlung der Kursgebühr.
  2. Die Anmeldung wird für die darauf angegebene Dauer abgeschlossen. Kommt es zu keiner Vertragsverlängerung, ist dies der Musikschulleitung bis spätestens 1 Monat vor Ende der Vertragsdauer schriftlich bekanntzugeben. Wird dies verabsäumt tritt automatisch Punkt 13 in Kraft.
  3. Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars, erklärt sich der Zeichnungsberechtigte mit den AGB´s der Musikschule Glücksgut einverstanden und verpflichtete sich dafür zu sorgen, dass monatlich bis zum 5. die angegebene Kursgebühr per Lastschriftverfahren eingehoben werden kann. Sollte eine Lastschrift nicht eingefordert werden können oder zurückgebucht werden, sind die anfallenden Rückbuchungsgebühren der jeweiligen Bank vom Zahlungspflichtigen zu übernehmen. Sollte es zu einer schriftlichen Mahnung kommen, sind die Mahngebühren zu entrichten. Bei einer dreimaligen schriftlichen Zahlungsaufforderung, wird die Sachlage an einen Anwalt übergeben.

3.1. Die Kursgebühr wird jährlich im September automatisch angepasst.

3.2. Die AGB´s werden jährlich aktualisiert und haben mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung (Homepage, Email) ihre volle Wirkung.

  1. Kann der Unterricht seitens des Schülers nicht wahrgenommen werden, so ist die Musikschule Glücksgut nicht dazu verpflichtet, diesen nachzuholen. Wird eine Unterrichtseinheit erst am Tag der Stunde oder am Vorabend abgesagt, wird diese ganz normal entwertet. Ein Fernbleiben vom Unterricht ist unverzüglich dem Lehrer (spätestens 1 Tag und vor 20 Uhr!) oder der Leitung der Musikschule Glücksgut schriftlich oder telefonisch zu melden.
  2. Kommt es zu einem Ausfall des Unterrichts seitens der Musikschule Glücksgut, so ist der zuständige Lehrer dazu verpflichtet die versäumte Einheit ehest möglich nachzuholen. Kommt es zu längerem Ausfall des Unterrichts, so darf in der Zeit von der Musikschule Glücksgut keine Kursgebühr eingehoben werden. Der Anmeldevertrag bleibt in der Zeit aufrecht.

5.1.Die Zahlungsmodalitäten können seitens der Musikschule/ Lehrkraft jederzeit geändert werden, auf Grund von Krankheit ect. Der Vertrag bleibt aufrecht.

  1. Fällt eine Unterrichtseinheit auf einen Feiertag, so kann diese in Absprache mit dem Schüler bzw. Lehrer nachgeholt werden, jedoch besteht diesbezüglich keine Verpflichtung seitens der Musikschule Glücksgut.
  2. Grundvoraussetzung für einen (schnellen) Lernerfolg ist regelmäßiges Üben. Der Schüler wird dazu aufgefordert gut vorbereitet und pünktlich in den Unterricht zu kommen.
  3. Die Musikschule Glücksgut gewährleistet einen individuellen und Best möglichen Unterricht, haftet jedoch nicht für irgendeinen Lernerfolg.
  4. Die Teilnahme an Konzerten und kleineren Auftritten ist kostenfrei und freiwillig.
  5. Das benötigte Unterrichtsmaterial ist vom Schüler selbst mitzubringen und zu organisieren.
  6. Der Schüler ist dazu verpflichtet, weder sich selbst noch andere zu gefährden und sorgsam mit dem Inventar der Musikschule Glücksgut umzugehen. Für Schäden haftet der Schüler selbst bzw. der Erziehungsberechtigte.
  7. Die Musikschule Glücksgut haftet nicht für Unfälle, Diebstahl oder Beschädigung, die durch einen Schüler verursacht wurden.
  8. Eine vorzeitige Kündigung des Anmeldevertrags ist nur zum Monatsletzten und schriftlich an die Musikschulleitung und den Lehrer unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist möglich.
  9. Ein Unterrichtseinheit dauert solange, wie es in der Anmeldung festgelegt ist: Solokünstler 40 Min., Zu-Zweit-Geteilt 60 Min., Glückskurs und Frischlingskurs 40 Min.
  10. Die Musikschule Glücksgut ist nicht dazu verpflichtet ein jährliches Zeugnis auszustellen. Die Leistungsbeurteilung durch ein schriftliches Zeugnis, erfolgt ausschließlich auf Wunsch eines Schülers bzw. deren Erziehungsberechtigten.
  11. Vor einer Anmeldung hat jeder Anwärter die Möglichkeit eine kostenlose und unverbindliche Schnupperstunde in Anspruch zu nehmen. Für die Anmeldung gibt es keine Frist und diese ist ganzjährig möglich. Die 18 bzw. 36 Einheiten müssen in dem angeführten Zeitraum von 6 bzw. 12 Monaten ab der schriftlichen Anmeldung aufgebraucht werden und sind nicht an einen anderen Schüler übertragbar.
  12. Die Aufnahme richtet sich nach der noch freien Kapazität der Musikschule Glücksgut.
  13. Die Leitung der Musikschule Glücksgut behält sich vor, Kursanwärter ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  14. Die bei der schriftlichen Anmeldung erhobenen Daten des Schülers bzw. Erziehungsberechtigten werden elektronisch gespeichert und verarbeitet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
  15. Die AGB treten mit 01.09.2013 in Kraft und sind bis auf Widerruf gültig. Änderungen vorbehalten.
  16. Plusstunden (auf Grund monatlicher Ratenzahlung noch nicht bezahlt aber bereits verbraucht) werden seitens der Lehrkraft/ Musikschule mit Vertragsende in Rechnung gestellt.
  17. Jährliche automatische Anpassung/Anhebung der Kursgebühr mit Schuljahresbeginn.

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